Einheitliches Patentgericht

Einheitliches Patentgericht
(EPG)
Rechtsform Zwischenstaatliche Organisation, Gericht
Gründung 19. Januar 2022 (vorläufige Anwendung),[1]

1. Juni 2023 (Formeller Start)

Sitz Frankreich Paris (Gericht in erster Instanz, Zentralkammer),

Luxemburg Luxemburg (Revisionsinstanz)[2]

Vorsitz Deutschland Klaus Grabinski (Präsident)
Website unified-patent-court.org

Das Einheitliche Patentgericht (EPG), das zum 1. Juni 2023[3] seine Tätigkeit aufgenommen hat, ist ein Gerichtshof mit zwei Instanzen für Streitigkeiten, die das europäische Patent (einschließlich des Einheitspatents) betreffen. Dieses Gericht wird grundsätzlich (vorbehaltlich der Möglichkeit des opt-out) für Nichtigkeitsklagen gegen Europäische Patente einschließlich der Einheitspatente, für Klagen wegen deren Verletzung und für Klagen gegen das Europäische Patentamt wegen der Zurückweisung des Antrags auf Registrierung des einheitlichen Patentschutzes zuständig sein. Die Möglichkeit des Einspruchs gegen das Europäische Patent innerhalb von neun Monaten nach dessen Erteilung bleibt hiervon unberührt.

Damit das Gericht die Arbeit aufnehmen kann, musste das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)[4] von 13 Staaten der EU, darunter Deutschland, Frankreich und (bis zum Brexit) das Vereinigte Königreich, ratifiziert werden. Die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland war innerstaatlich seit Herbst 2021 anschließend vorbereitet, aber das Ratifikationsinstrument wurde zunächst noch nicht deponiert.[5] Das Vereinigte Königreich verkündete am 27. Februar 2020, dass es trotz Ratifizierung nicht am Einheitspatent-System und dem Einheitlichen Patentgericht teilnehmen wird[6] und widerrief die Ratifikation formell am 20. Juli 2020, weshalb der ursprünglich vereinbarte Standort im Vereinigten Königreich (London) wegfiel.[7]

  1. Austria closes the loop – the Protocol on Provisional Application of the UPC Agreement has entered into force | Unified Patent Court. Abgerufen am 21. August 2023.
  2. Standorte | Unified Patent Court. Abgerufen am 21. August 2023.
  3. Einheitliches Patentgericht startet am 1. Juni 2023. Abgerufen am 17. Februar 2023.
  4. Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht, abgerufen am 25. Dezember 2016. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C 175, 2013, S. 1–40.
  5. Germany ratifies the Protocol on Provisional Application. Einheitliches Patentgericht, 27. September 2021, abgerufen am 3. November 2022 (englisch).
  6. UK confirms that it will not become a member of the Unitary Patent and Unified Patent Court. Mayer Brown, 4. März 2020, abgerufen am 24. März 2021 (englisch).
  7. UK Withdrawal from the UPCA. Unified Patent Court, 20. Juli 2020, archiviert vom Original am 21. Februar 2022; abgerufen am 20. April 2023 (englisch).

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